Strenge Regeln gelten aber nicht nur für Fußgänger und Autofahrer, sondern auch für Radfahrer. Nicht selten kommt es vor, dass Fahrradfahrer*innen von der Polizei aus dem Verkehr gezogen werden, wenn sie (auf dem Radweg) auf der falschen Straßenseite fahren oder betrunken auf dem Rad erwischt werden. Bei Fahrradfahrern gibt es zwar (anders als bei Autofahrern*) keine Promillegrenze, dennoch können die Behörden eine Strafanzeige bei auffälligem Fahren stellen. Sollte man in einen Unfall verwickelt sein und mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut haben, kassieren auch Fahrradfahrer Punkte in Flensburg. Im schlimmsten Fall kann man also auch durch Verstöße mit dem Fahrrad seinen Autoführerschein verlieren.